Allgemeine Angebots- und Übernahmebedingungen

Wir arbeiten ausschließlich nach den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) 2017 unter Berücksichtigung der ADR und GGV.

Die ADSp 2017 weichen in Ziffer 23 hinsichtlich des Haftungshöchstbetrages für Güterschäden (§ 431 HGB) vom Gesetz ab, indem sie die Haftung bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und bei unbekanntem Schadenort auf 2 SZR/kg und im Übrigen die Regelhaftung von 8,33 SZR/kg zusätzlich auf € 1,25 Millionen je Schadenfall sowie € 2,5 Millionen je Schadenereignis, mindestens aber 2 SZR/kg, beschränken.

Versicherungsschutz gegen die verkehrsvertragliche Haftung gemäß Ziffer 21 ADSp 2017 besteht im Rahmen der über die Aktiv Assekuranz Makler GmbH gezeichnete Speditions-Global-Police (SGP) mit der Policennummer 80-201206620.

Unserem Angebot liegen die bis heute geltenden Frachten, Tarife, Arbeitslöhne, Devisenkurse, die Verkehrsordnungen der beteiligten Eisenbahnen, Straßenverkehrsunternehmen, Schifffahrts- und Luftfahrtgesellschaften, Lagerhalter usw. zugrunde. See-, Luft- und Flussfrachten sind freibleibend bis zur Eindeckung bei der Reederei bzw. der Luftfahrtgesellschaft. Übernahmen gemäß Paragraph 413 HGB gelten stets freibleibend bis zu unserer Abschlussbestätigung.

Unser Angebot versteht sich ausschließlich der üblichen Nebenspesen sowie etwaiger von uns nicht verschuldeter Sonderkosten. Insbesondere sind nicht einbegriffen: Transport- und Lagerversicherung, Wiege , Umlade , Kran- und Nebengebühren, Kosten für Befestigung der Ladung auf dem Fahrzeug und Verladematerial, Verpackungs- und Reparaturkosten, Beistellung von Pack- und Wagendecken und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Kosten, Begleiterkosten, bei der Überführung von Fahrzeugen auf eigener Achse anfallende Schmierkosten, Beigabe von Wärme- oder Kälteschutzmitteln, Hoch- und Kleinwasserzuschläge, Eis- und Schneezuschläge, Lagergelder, LKW-Wartegelder und Eisenbahnwagenstandgelder, Kahn- bzw. Schiffsüberliegegelder, Anschlussgleisgebühren sowie Privat-Anschlussgleisgebühren und Kosten für Verbringen der Waren bzw. Sendungen zu oder von der zuständigen Bahnstation, Bemustern, Markieren, Bezetteln, Auslagen für Formulare, Stempel, Porti, Telegramme, Ferngespräche, Fernschreiben, Geldvorlageprovision, Zollabfertigungen, Grenzspesen, Zölle und sonstige staatliche, amtliche und kommunale Abgaben, Kosten für Besorgung von Attesten sowie von Ein-, Aus- oder Durchfuhrbewilligungen, Konsulatsgebühren und Kosten für Besorgung der konsularischen Handelskammer-Beglaubigungen.

Die Übernahme setzt normale unveränderte Beförderungsverhältnisse und ungehinderte Verbindungswege voraus sowie, dass der Abruf bzw. die Versandvorschriften uns vorbehalten sind, dass keine Aus- oder Durchfuhrverbote oder sonstige behördliche Vorschriften, insbesondere Devisen- oder sonstige Bestimmungen dem Versand entgegenstehen und der erforderliche Laderaum (Eisenbahnwagen, LKW, Kähne, Schuten, Schiffsraum, Luftladeraum) normal gestellt sind.

Unsere Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere schriftliche Erlaubnis Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht mitgeteilt werden.

Die Transport- und/oder Lagerversicherung vermitteln wir nur auf besonderen schriftlichen Auftrag. Bei Lagerung auf fremden Lagern haften wir nur für Sorgfalt bei Auswahl des Lagerhalters. Telefonische und mündliche Anweisungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

An unser Angebot sind wir nur gebunden, wenn es unverzüglich angenommen und bei Erteilung des Auftrages darauf Bezug genommen wird.

Gerichtsstand für beide Teile ist Itzehoe.

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